Unsere Qualitäten

 

Hier finden Sie unsere Qualitäten im Überblick.

 

 

 

 

Fachschule für Podologie (medizinische Fußpflege)

Das Institut und die Schule für Podologie ist nach ISO 9001:2008, als AZWV-Träger und AZWV-Maßnahme zertifiziert.


Noch Freie Ausbildungsplätze
für 2013

Berufsbild

staatlich anerkannte/r Podologin / Podologe

Ansprechpartner

Schulleitung Herr Harald Stanger   

Anschrift 
Fachschule für Podologie (medizinische Fußpflege)
Danziger Straße 2
49610 Quakenbrück

Tel.: 05431.90 38 56
Fax: 05431.90 38 79

e-mail:  
podologie(a)ckq-gmbh.de

Das Christliche Krankenhaus Quakenbrück gemeinnützige GmbH -  Akademisches Lehrkrankenhaus der medizinischen Hochschule Hannover - ist ein modernes, innovatives Krankenhaus der Regel- und  Schwerpunktversorgung mit 360 Betten und 24 Tagesklinikplätzen im Verbund mit den „ CORANTIS KLINIKEN “.
Es bestehen vielfältige Kooperationen mit den unterschiedlichsten Arztpraxen in der engeren und weiteren Umgebung. Mehrere Facharztpraxen und ein Institut für Podologie sind im Hause integriert.

Angegliedert sind neben der Schule für Podologie eine Krankenpflegeschule, eine Fachschule für Diätassistenten sowie für Physiotherapie.

Die Kooperation der Schule mit unserem überregionalen Diabeteszentrum, der etablierten Fußchirurgie sowie der gefäßchirurgischen Abteilung bieten ideale Voraussetzungen für die theoretische und praktische Ausbildung.

Information zur Ausbildung zur Podologin / zum Podologen

Was ist Podologie ?

Podologie (medizinische Fußpflege) ist die nichtärztliche, medizinische Heilkunde am Fuß und damit ein wichtiger Zweig der Ganzheitsmedizin.
Die Berufsbezeichnung ist aus dem Griechischen abgeleitet:

Podo = Fuß; Logie = Lehre

Das künftige Berufsbild der Podologin und des Podologen soll sich von dem jetzigen Tätigkeitsfeld und Niveau der medizinischen Fußpfleger deutlich unterscheiden und dazu beitragen, die dem Beruf zustehende Akzeptanz als Heilberuf im Gesundheitswesen zu finden. Das Spektrum der medizinischen Fußpflegepraxen soll sich orientiert am Ausbildungsziel des Gesetzes langfristig auf ein breitgefächertes Tätigkeitsfeld ausrichten, welches neben der selbstindizierten Behandlung zunehmend durch medizinisch indizierte Behandlungs- und prophylaktische Maßnahmen gekennzeichnet wird.

Gesetzliche Grundlagen

Am 4. Dezember 2001 wurde das Gesetz über den Beruf des Podologen/ der Podologin (Podologengesetz – PodG) verabschiedet und trat am 2. Januar 2002 in Kraft. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (PodAPrV) regelt die Einzelheiten der Ausbildung und die staatliche Prüfung.

Nach § 1 dieses Gesetzes ist das Führen der Berufsbezeichnung  „ Podologin „ oder „ Podologe „ erlaubnispflichtig. Zugleich verbietet Satz 2 des Gesetzes andere Personen als Podologen oder Medizinischer Fußpfleger mit einer auf Landesrecht beruhenden Berechtigung oder staatlichen Anerkennung (§ 10 Abs. 1) das Verwenden der Bezeichnung „ Medizinischer Fußpfleger / In „.

Um dem Patienten aber auch ggf. den gesetzlichen Krankenkassen die qualifizierte heilberufliche Tätigkeit des Podologen erkennbar zu machen, hat sich der Gesetzgeber außerdem entschlossen, zusätzlich die Verwendung der Bezeichnung „Medizinscher Fußpfleger/In zu untersagen. Damit soll deutlich gemacht werden, dass nur Podologen die Aufgaben eines „Medizinischen Fußpfleger/In erfüllen und nur sie medizinisch indizierte Fußpflege (podologische Behandlungen auf ärztliche Veranlassung) ausüben können.

Lehrgangsziel

Durch das breit gefächerte Tätigkeitsfeld ist der Podologe befähigt, durch die Anwendung geeigneter Verfahren allgemeine und spezielle Behandlungsmaßnahmen selbständig oder nach ärztlicher Verordnung durchzuführen.
Dies gilt vor allem bei Patienten mit erheblichen Risiken wie z. B. Diabetes, Durchblutungsstörungen oder besondere Infektionsrisiken.
Das Leistungsspektrum umfasst das Erkennen von pathologischen Veränderungen und Krankheitssymptomen an den Füßen.

Er beherrscht die Anwendungsverfahren manueller, apparativer und medikamentöser Fußbehandlung sowie Methoden zur Herstellung individueller Hilfsmittel wie Orthosen und Nagelkorrekturspangen.

Zugangsvoraussetzungen

  • Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere   
    abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss
    erweitert, oder eine nach dem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.
  • Gesundheitliche Eignung

Sonstige Voraussetzungen

  • Für den Umgang mit modernsten Behandlungsgeräten sollte ein technisch-Praktisches Verständnis nicht fehlen
  • Einwandfreies Sehvermögen (ggf. Augenarzt konsultieren)
  • Bei beruflichen Ersteinsteigern ist ein pflegerisches Vorpraktikum von 3 Monaten erwünscht.

Beginn und Dauer der Ausbildung

  • Vollzeitausbildung:
    • Die Ausbildung dauert 2 Jahre und wird mit ca. 38,5 Stunden wöchentlich durchgeführt.
    • Unterrichtstage: 
      Montag – Donnerstag 8.00h – 15.30h;  Freitag 8.00h – 13.00h
    • Die Ferien sind in der Ausbildungszeit mit eingeschlossen.
    • Ausbildungsbeginn ist jeweils der 1. Oktober.
       
  • Teilzeitausbildung (auf Anfrage):
    • Die Ausbildung dauert 3 Jahre und wird mit ca. 25 Stunden wöchentlich, durchgeführt.
    • Unterrichtstage: 
      Montag und Mittwoch  8.00h – 17.00h; Freitag 8.00h – 13.00h
    • Die Ferien sind in der Ausbildungszeit mit eingeschlossen.
    • Ausbildungsbeginn ist jeweils der 1.Oktober

Gliederung der Ausbildung

Die Ausbildung gliedert sich in theoretischen und praktischen Unterricht mit 2000 Stunden an der Schule und 1000 Stunden praktischer Ausbildung an der Schule und in Vertragseinrichtungen vor Ort.

Ausbildungsinhalte (Stundenzahl in Klammern)

  • Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde (40)
  • Sprache und Schrifttum (20)
  • Fachbezogene Physik und Chemie (60)
  •  Anatomie (120)
  • Physiologie (60)
  • Allgemeine Krankheitslehre ( 30)
  • Spezielle Krankheitslehre (250)
  • Hygiene und Mikrobiologie (80)
  • Erste Hilfe und Verbandstechnik (30)
  • Prävention und Rehabilitation (30)
  • Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde (120)
  • Psychologie/ Pädagogik/ Soziologie (60)
  • Theoretische Grundlagen der podologische Behandlung (150)
  • Fußpflegerische Maßnahmen (150)
  • Podologische Maßnahmen (400)
  • Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung (100)
  • Podologische Materialien und Hilfsmittel (200)
  • Interdisziplinäre Inhalte (100)

Praktische Ausbildung

In Krankenhäusern oder anderen geeigneten Einrichtungen, in denen podologische Behandlungen durchgeführt werden.

Podologische Behandlungsmaßnahmen, Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung, Podologische Materialen und Hilfsmittel (1000)

Hausarbeiten und Ausarbeitungen

Um den vielfältigen Stoff zu erlernen, empfiehlt sich die Teilnahme an Lerngruppen.

Abschluss

Am Ende der Ausbildung steht die staatliche Prüfung an der Schule, bestehend aus dem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil.
Nach bestandener Prüfung wird von der zuständigen Behörde die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung   „ Podologe/Podologin“   ausgestellt.

Die zuständige Behörde für die Schule ist die Landesschulbehörde in Hannover.

Kosten

  • Vollzeitausbildung
    • Das Schulgeld beträgt zur Zeit monatlich  415,00 Euro
  • Teilzeitausbildung
    • Das Schulgeld beträgt zur Zeit monatlich 277,00 Euro

Prüfungsgebühr: zur Zeit einmalig 250,00 Euro

Lernmittel und Beiträge zur Unfall- und Berufshaftpflichtversicherung sind für die Dauer der Ausbildung im Schulgeld enthalten.

Die Kosten für eigene Berufsbekleidung und Fachliteratur muss der Schüler selbst tragen (einmalig ca. 700,00 Euro).

Förderungsmöglichkeiten

Es gibt Förderungsmöglichkeiten durch Arbeitsämter (Umschulungen) und Berufsgenossenschaften (Rehabilitationsmaßnahmen).
Im Rahmen der Erstausbildung ist zu prüfen, ob Bafög-Anspruch besteht.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihren zuständigen Arbeitsamt.

Bewerbungsunterlagen

Anträge auf Schulaufnahme können jederzeit ohne Beachtung einer Bewerbungsfrist gestellt werden.
Die Bearbeitung erfolgt, wenn folgende Unterlagen vorliegen:

Nach Eingang der Unterlagen erhält der Bewerber einen Termin zum Aufnahmegespräch.
Die Entscheidung über die Aufnahme wird dem Bewerber im Anschluss an das Aufnahmegespräch mitgeteilt.

Lehrgangsbeginn:  jeweils zum 1. Oktober des Jahres

 

 

Praktische Ausbildung

Theoretische Ausbildung

Fachschule für Podologie (medizinische Fußpflege)

Schulleiter:
Herr Harald Stanger

Ärztlicher Leiter:
Dr. Florian Thienel

Danziger Straße 2
49610 Quakenbrück

Tel.: 05431.90 38 56
Fax: 05431.90 38 79

e-mail:  
podologie(a)ckq-gmbh.de