Christliches Krankenhaus
Quakenbrück
  • Körper und Seele verstehen.
    Verantwortungsvoll handeln.
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Medizinprodukte­sicherheit

Die Sicherheit unserer Patienten steht für uns an erster Stelle. Dazu zählt ebenfalls, dafür Sorge zu tragen, dass die Medizinproduktesicherheit zu jeder Zeit sichergestellt ist. Zentraler Ansprechpartner in der Medizinproduktesicherheit ist unser Beauftragter. Die aktuelle Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) schreibt vor, dass eine sachkundige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung diese Aufgabe übernimmt.

Ihre Aufgaben sind:

  • Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
  • Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Medizinprodukte-Anwender und -Betreiber
  • Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch Medizinproduktehersteller in den Gesundheitseinrichtungen.

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

Andreas Hömer

Telefon: 05431/15-1825

beauftragter-mp-sicherheit@ckq-gmbh.de

Wir sind für Sie da.

Rezeption & Empfang

info@ckq-gmbh.de

0 54 31 . 15 - 0

Veranstaltungen

Arche-Konzert

22.04.2023 um 16.00 Uhr - Alexandre Zindel, Autoharp Singer

https://www.autoharpsinger.de/

Seelsorge CKQ

26. Mai 2023: Gottesdienst für Angehörige der im Krankenhaus Verstorbenen, 17.00 Uhr, Anmeldung unter 05431-15 1878

Aktuelle Hinweise Corona-Virus

Besucherregelung am CKQ – ab dem 01.03.2023

Liebe Besucherinnen und Besucher,

unsere Besuchszeitzeiten sind weiterhin täglich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Die bekannten Ausnahmen der Besuchszeiten, u.a. bei Palliativpatienten und Intensivpatienten, gelten weiterhin. Stimmen Sie sich hier bitte mit den zuständigen MitarbeiterInnen ab.

Bitte beachten Sie die üblichen Abstandsregeln, auch während des Besuchs im Patientenzimmer, sowie weiterhin die durchgehende FFP2-Maskenpflicht im gesamten Haus.

Das Mitführen eines negativen Testergebnisses ist nicht mehr erforderlich.