Hausordnung
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
sehr geehrte Mitarbeiterin, sehr geehrter Mitarbeiter,
Der Aufenthalt im Christlichen Krankenhaus Quakenbrück GmbH ist Patienten, ihren Besuchern und den hier Arbeitenden gestattet. Während Ihres Aufenthaltes in unserem Haus bitten wir Sie höflichst um Einhaltung der folgenden Bestimmungen.
Stationärer Aufenthalt
Während Ihres Aufenthaltes in unserer Einrichtung stehen Ihnen und Ihren Besuchern die öffentlichen Räumlichkeiten und die Grünanlagen zur Erholung zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Sie nur mit Genehmigung des Stationsarztes bzw. der Stationsärztin vorübergehend das Krankenhausgelände verlassen dürfen, da ansonsten der Versicherungsschutz für Sie entfällt.
Beim Verlassen der Station informieren Sie bitte eine diensthabende Pflegekraft und tragen Sie einen Bademantel oder sonstige Überbekleidung.
Visiten und Behandlungstermine
Zu angekündigten Visiten halten Sie sich bitte in Ihrem Zimmer oder dessen unmittelbarer Umgebung auf. Bitte achten Sie auch darauf, vereinbarte Behandlungstermine einzuhalten.
Ruhezeiten
Wir bitten, die festgelegten Ruhezeiten einzuhalten:
Mittagsruhe: 12.45 - 14.15 Uhr
Nachtruhe: 22.00 - 06.00 Uhr
Besuchszeiten
Täglich von 14.00-19.00 Uhr, maximal zwei Personen gleichzeitig.
Ausnahmen gelten für die Bereiche Intensivmedizin und Intermediate-Care sowie während der Geburtshilfe.
Alkoholische Getränke, Rauchen und Cannabiskonsum
Alkoholkonsum ist im Krankenhaus grundsätzlich verboten. Patienten dürfen nur mit ausdrücklicher ärztlicher Zustimmung Alkohol konsumieren, für andere ist die Erlaubnis durch die Geschäftsführung oder deren Vertretung erforderlich.
Unerlaubter Alkoholkonsum stellt einen schweren Verstoß gegen diese Hausordnung dar.
Der Genuss von Nikotin ist ebenfalls gesundheitsschädlich und sollte im Krankenhaus gemieden werden. Sollten Sie dennoch das Bedürfnis haben, hin und wieder zu rauchen, sprechen Sie bitte mit Ihrem behandelnden Arzt bzw. Ihrer Ärztin, denn nur er/sie kennt Ihre gesundheitliche Verfassung.
Das Rauchen ist nur außerhalb der Krankenhausgebäude in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
Wir weisen darauf hin, dass der Konsum von Cannabis auf dem gesamten Klinikgelände untersagt ist und nicht toleriert wird.
Elektrische Geräte
Sofern Sie private elektrische Geräte benutzen möchten, wenden Sie sich bitte zwecks Genehmigung an das Stationspersonal.
Aus Sicherheitsgründen dürfen nur Geräte benutzt werden, die sich in einem betriebssicheren Zustand befinden und den technischen Vorschriften entsprechen.
Mobiltelefone
Kommunikation ist wichtig. Bei der Benutzung von Mobiltelefonen setzen wir ein rücksichtsvolles und besonnenes Verhalten voraus.
Wertsachen und mitgeführtes Cannabis
Bitte nehmen Sie keine größeren Geldbeträge und / oder Wertsachen mit. Bei Verlust haften wir nicht.
Gegen Quittung können Sie an der Kasse Geld, Schecks o. ä. hinterlegen.
Sofern Cannabis mitgeführt wird, ist dies unverzüglich dem aufnehmenden Personal anzuzeigen, sodass eine Erfassung und Prüfung auf korrekte Verwahrung zum Schutz weiterer Personen, insbesondere Personen unter 18 Jahren, gewährleistet werden kann.
Parkplätze
Parkmöglichkeiten gegen Gebühr (bis 30 Minuten kostenlos, 1 Euro/Stunde, Tageshöchstsatz 10 Euro) sind ausreichend vorhanden. Bitte parken Sie auf keinen Fall im Eingangsbereich. Die Parkplätze sind unbewacht. Bei Verlust von Gegenständen oder für Beschädigungen in / an Ihrem Fahrzeug haften wir nicht.
Haustiere
Leider können wir Haustieren aus hygienischen Gründen keinen Einlass gewähren.
Sonstiges
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es auf dem gesamten Krankenhausgelände nicht erlaubt ist, Druckschriften oder Werbematerial ohne Erlaubnis der Geschäftsführung zu verteilen.
Diese Bestimmungen gelten für das gesamte Christliche Krankenhaus Quakenbrück GmbH für Patienten, Besucher und alle, die sich auf dem Gelände aufhalten.
Anordnungen von Ärzten, Pflegekräften und sonstigen Bediensteten sind von Patienten und Besuchern zu befolgen, soweit sie für einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb des Krankenhauses erforderlich sind.
Dem Krankenhausträger und seinen bevollmächtigten Mitarbeitern steht das Recht zu, bei Verstößen gegen die Hausordnung bzw. beim Vorliegen des Verdachts einer strafbaren Handlung ein Hausverbot auszusprechen.
Außerhalb der regulären Dienstzeit wird das Hausrecht durch den diensthabenden Pförtner sowie die diensthabenden Ärzte, Schwestern und Pfleger ausgeübt.
Diese Hausordnung kann durch abteilungsspezifische Regelungen ergänzt werden.
Christliches Krankenhaus Quakenbrück GmbH, im Oktober 2024
Ralph Ehring
Geschäftsführer