Christliches Krankenhaus
Quakenbrück
  • Körper und Seele verstehen.
    Verantwortungsvoll handeln.
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Kaufmann/ Kauffrau im Gesundheitswesen

 

Ihr Einsatz erfolgt in den folgenden Bereichen des Konzerns:

  • Zentrale
  • Aufnahme
  • Kasse
  • Archiv
  • IT-Abteilung
  • Buchhaltung/ Kostenrechnung
  • Leistungsabteilung
  • Personal- und Sozialwesen
  • Wirtschaftsabteilung/ Apotheke
  • Medizincontrolling/ Qualitätsmanagement
  • ZNA/ Sekretariat/ Ambulanz
  • St. Anna Klinik Löningen
  • Sekretariat Podologie

Die Verordnung über die Berufsausbildung finden Sie >>> hier

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann jetzt bewerben!

Kontakt:

>>> karriere@ckq-gmbh.de


Ausbildungsprofil:

  • 3-jährige Ausbildung: Beginn jährlich zum 01.08.
  • Bewerbungen bis Ende Januar werden berücksichtigt

  • Anrechnung von einem Jahr möglich, wenn der Bewerber einen Abschluss von der Berufsfachschule Wirtschaft oder Fachoberschule Wirtschaft vorweisen kann

 

Entgelt: TVAöD - BBIG - 2022

1. Ausbildungsjahr: zur Zeit: 1.068,26 € brutto pro Monat

2. Ausbildungsjahr: zur Zeit: 1.118,20 € brutto pro Monat

3. Ausbildungsjahr: zur Zeit: 1.164,02 € brutto pro Monat

 

Arbeitszeit: 38,50 Std./ Woche (Anrechnung Schultag: 7,7 Std. Woche)

 

Berufsschule: BBS am Pottgraben, Pottgraben 4, 49074 Osnabrück

  • 2 Schultage pro Woche im 1.Ausbildungsjahr (bei Abitur 1 Schultag)
  • 1 Schultag pro Woche im 2. und 3. Ausbildungsjahr

Ansprechpartner

Manfred Janknecht

Manfred Janknecht
Dipl. Pflegewirt (FH)
Prokurist
Referatsleiter Personal- und Sozialwesen

Tel.: 05431 15 2940
Mail: m.janknecht@ckq-gmbh.de

Katja Schneider

Katja Schneider
Ausbilderin
Mitarbeiterin Personal- und Sozialwesen

Tel.: 05431 15 2946
Mail: k.schneider@ckq-gmbh.de

Aktuelle Hinweise Corona-Virus

Besucherregelung am CKQ – ab dem 01.03.2023

Liebe Besucherinnen und Besucher,

unsere Besuchszeitzeiten sind weiterhin täglich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Die bekannten Ausnahmen der Besuchszeiten, u.a. bei Palliativpatienten und Intensivpatienten, gelten weiterhin. Stimmen Sie sich hier bitte mit den zuständigen MitarbeiterInnen ab.

Bitte beachten Sie die üblichen Abstandsregeln, auch während des Besuchs im Patientenzimmer, sowie weiterhin die durchgehende FFP2-Maskenpflicht im gesamten Haus.

Das Mitführen eines negativen Testergebnisses ist nicht mehr erforderlich.