Einweiser-Information
- Es handelt sich um eine*n ältere*n Patient*in, in der Regel ab 70 Jahren, mit einer behandlungsbedürftigen Akuterkrankung.
- Es besteht zusätzlich eine Einschränkung in der Mobilität, Selbständigkeit, Hirnleistung, Stimmungslage oder sozialer Versorgung, die behandelbar ist.
- Es besteht eine ausreichende Belastbarkeit und Motivation zur Therapie.
- Das Erreichen eines besseren Zustandes ist medizinisch prinzipiell möglich.
Die Entscheidung zur Frührehabilitation erfolgt durch den/die Krankenhausärzt*in des Akutkrankenhauses noch während der stationären Behandlung oder nach Einweisung eines/r niedergelassenen Ärzt*in. Besondere Anträge sind nicht notwendig.





