Ausbildungsziele - Podologie

Durch das breit gefächerte Tätigkeitsfeld ist der Podologe befähigt, durch die Anwendung geeigneter Verfahren allgemeine und spezielle Behandlungsmaßnahmen selbständig oder nach ärztlicher Verordnung durchzuführen.
Dies gilt vor allem bei Patienten mit erheblichen Risiken wie z. B. Diabetes, Durchblutungsstörungen oder besondere Infektionsrisiken.
Das Leistungsspektrum umfasst das Erkennen von pathologischen Veränderungen und Krankheitssymptomen an den Füßen.
Er beherrscht die Anwendungsverfahren manueller, apparativer und medikamentöser Fußbehandlung sowie Methoden zur Herstellung individueller Hilfsmittel wie Orthosen und Nagelkorrekturspangen.
Zugangsvoraussetzungen
- Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere
abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss
erweitert, oder eine nach dem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer. - Gesundheitliche Eignung
Sonstige Voraussetzungen
- Für den Umgang mit modernsten Behandlungsgeräten sollte ein technisch-Praktisches Verständnis nicht fehlen
- Einwandfreies Sehvermögen (ggf. Augenarzt konsultieren)
- Freude und Interesse am Umgang mit Menschen
Beginn und Dauer der Ausbildung
- Vollzeitausbildung:
- Die Ausbildung dauert 2 Jahre und wird mit ca. 38,5 Stunden wöchentlich durchgeführt.
- Unterrichtstage:
Montag – Donnerstag 8.00h – 15.15 h; Freitag 8.00h – 13.00h - Die Ferien sind in der Ausbildungszeit mit eingeschlossen.
- Ausbildungsbeginn ist jeweils der 1. Oktober.
- Teilzeitausbildung (auf Anfrage):
- Die Ausbildung dauert 3 Jahre und wird im Wechsel im Blockunterricht durchgeführt
- Unterrichtstage: Montag-Donnerstag 8.00h – 15.15 h; Freitag 8.00 h – 13.00 h
- Ausbildungsbeginn ist jeweils der 1.Oktober
Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung setzt sich zusammen aus theoretischem und praktischem Unterricht sowie der praktischen Ausbildung.
Dabei steht bei uns eine handlungs- und kompetenzorientierte Ausbildung im Mittelpunkt. Diese vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die nötig sind, um therapeutische podologische Maßnahmen auf ärztliche Anordnung oder im Rahmen ärztlicher Verordnung eigenverantwortlich durchzuführen.
Die Ausbildung gliedert sich in theoretischen und praktischen Unterricht mit 2000 Stunden an der Schule und 1000 Stunden praktischer Ausbildung an der Schule und in Vertragseinrichtungen vor Ort.
Ausbildungsinhalte
- Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
- Sprache und Schrifttum
- Fachbezogene Physik und Chemie
- Anatomie
- Physiologie
- Allgemeine Krankheitslehre
- Spezielle Krankheitslehre
- Hygiene und Mikrobiologie
- Erste Hilfe und Verbandstechnik
- Prävention und Rehabilitation
- Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde
- Psychologie/ Pädagogik/ Soziologie
- Theoretische Grundlagen der podologische Behandlung
- Fußpflegerische Maßnahmen
- Podologische Maßnahmen
- Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung
- Podologische Materialien und Hilfsmittel
- Interdisziplinäre Inhalte
Praktische Ausbildung
In Krankenhäusern oder anderen geeigneten Einrichtungen, in denen podologische Behandlungen durchgeführt werden.
Podologische Behandlungsmaßnahmen, Podologische Materialen und Hilfsmittel (1000)
Hausarbeiten und Ausarbeitungen
Um den vielfältigen Stoff zu erlernen, empfiehlt sich die Teilnahme an Lerngruppen.
Abschluss
Am Ende der Ausbildung steht die staatliche Prüfung an der Schule, bestehend aus dem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil.
Nach bestandener Prüfung wird von der zuständigen Behörde die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „ Podologe/Podologin“ ausgestellt.
Die zuständige Behörde für die Schule ist die Landesschulbehörde in Hannover.
Kosten
Lernmittel und Beiträge zur Unfall- und Berufshaftpflichtversicherung sind für die Dauer der Ausbildung enthalten.
Die Kosten für eigene Berufsbekleidung und Fachliteratur muss der Schüler selbst tragen (einmalig ca. 700,00 Euro).
Förderungsmöglichkeiten
Es gibt Förderungsmöglichkeiten im Rahmen einer Umschulung als Rehabilitationsmaßnahme durch verschiedene Kostenträger.
Im Rahmen der Erstausbildung ist zu prüfen, ob Bafög-Anspruch besteht.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihren zuständigen Arbeitsamt.
