Christliches Krankenhaus
Quakenbrück
  • Körper und Seele verstehen.
    Verantwortungsvoll handeln.
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Staatlich anerkannte Schule für Physiotherapie

Fachschule für Physiotherapie Quakenbrück

Auszubildende an der Physiotherapieschule erhalten Vergütung

 

Bewerbungen für den Ausbildungsstart am 1.Oktober 2023 nehmen wir ab sofort entgegen.

Herzlich willkommen auf den Internetseiten der Staatlich anerkannten Fachschule für Physiotherapie des Christlichen Krankenhauses Quakenbrück.

Unsere Schule wurde 1982 gegründet. Sie gehört zum Schulzentrum des Christlichen Krankenhauses Quakenbrück (Kreis Osnabrück, Niedersachsen).

Unsere Schule ist durch die Hochschule Osnabrück zertifiziert.


Wir freuen uns, dass Sie sich für den Beruf des Physiotherapeuten* interessieren. Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen unsere Schule, unser Team, die Ausbildung, aber auch das Berufsbild vorstellen.

Jährlich vergeben wir 25 Ausbildungsplätze. Die Entscheidung für die Aufnahme erfolgt auf Grundlage Ihrer Bewerbungsunterlagen und eines persönlichen Bewerbungsgespräches.

Ansprechpartnerin:  

Frau Kerstin Sander (Schulleitung Physiotherapieschule)

 
* Aus Gründen der Vereinfachung und besseren Lesbarkeit verwenden wir im Folgenden die männliche Form.  

Zertifizierter Kooperationspartner der Hochschule Osnabrück.

Unser Leitbild

Staatlich anerkannte Schule für Physiotherapie

 

Kerstin Sander

Schulleitung Physiotherapieschule
Lehrkraft im Gesundheitswesen, Studiengangskoordination

Telefon: 05431 15-1967


Mail: k.sander@ckq-gmbh.de

 

Danziger Straße 2
49610 Quakenbrück

Tel.: 05431 15-1967

 

Aktuelle Hinweise Corona-Virus

Besucherregelung am CKQ – ab dem 01.03.2023

Liebe Besucherinnen und Besucher,

unsere Besuchszeitzeiten sind weiterhin täglich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Die bekannten Ausnahmen der Besuchszeiten, u.a. bei Palliativpatienten und Intensivpatienten, gelten weiterhin. Stimmen Sie sich hier bitte mit den zuständigen MitarbeiterInnen ab.

Bitte beachten Sie die üblichen Abstandsregeln, auch während des Besuchs im Patientenzimmer, sowie weiterhin die durchgehende FFP2-Maskenpflicht im gesamten Haus.

Das Mitführen eines negativen Testergebnisses ist nicht mehr erforderlich.